Bodyscan

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Jeder kennt heutzutage ein CT oder MRT. Beide Verfahren sind nicht mehr wegzudenken, um uns Auskunft über Veränderung von Organstrukturen zu geben, wie zum Beispiel bei Bandscheibenvorfällen oder bei Krebs, um nur einige zu nennen. Dabei kommt es zu einer Strahlenbelastung.

Ein Bodyscan geht vor wie ein Echolot. Über Kopfhörer mit Ausgang der Echowellen auf der einen und Empfang der vom Körper abgelenkten Echowellen auf der anderen Seite wird der Körper auf Funktionsstörungen untersucht. Dabei kann aufgedeckt werden, ob es sich bei diesen Störungen um leichte Funktionsstörungen handelt, die oftmals vom Körper selbst geheilt werden können, oder ob sich diese Störungen bereits im Stadium 2 mit Schädigung der Organfunktion befinden, oder gar im Stadium 3 mit Zeichen einer schweren Beeinträchtigung des gesamten Organismus.

Als Beispiel sei der Tabakkonsum genannt: Zu Beginn setzen die Selbstheilungskräfte des Körpers ein mit höherer Schleimproduktion der Bronchien und Husten zur Elimination der Störung durch den Rauch. Wenn jedoch eine Erkältung dazukommt, wird schließlich die Regenerationsfähigkeit der Bronchien überfordert mit der Folge von Bronchitis oder Lungenentzündung. Nach mehreren Episoden an Infekten bei fortgesetztem Tabakkonsum kann am Ende der ganze Organismus in Mitleidenschaft gezogen werden durch chronischen Sauerstoffmangel bei chronischer Lungenveränderung oder durch Krebs.

Natürlich werden Funktionsstörungen der Lunge durch eine Lungenfunktionsmessung festgestellt und Organveränderungen durch Röntgen, CT oder MRT und Bronchoskopie der Lunge aufgedeckt. Den Bodyscan setze ich jedoch ein, um weitere Faktoren zu suchen, die neben Tabakkonsum ebenfalls die Lungenfunktion beeinflussen oder zu einem chronischen Husten beitragen können. Damit gewinne ich Aufschluss über Therapieansätze und Maßnahmen zusätzlich zum Rauchstopp, die die Regeneration der Bronchialschleimhäute vorantreiben und die Lungenfunktion verbessern können.

Bodyscan ist keine Grundleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher kann sie nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden.